In der Praxis stellt sich oft die Frage, wie lang sich die Jobcenter für die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrags Zeit lassen dürfen und welche Maßnahmen unternommen werden müssen, bevor wegen der ausstehenden Leistungen gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden darf. Laut Gesetz sollen die Grundsicherungsleistungen monatlich im Voraus erbracht werden, § 41 Abs. 1 S. 4 SGB II.

Die Leistungen für einen bestimmten Monat müssen dem Hilfebedürftigen also am ersten Werktag dieses Monats tatsächlich zur Verfügung stehen. Das LSG NRW entschied, dass eine angemessene Bearbeitungszeit von weniger als drei Wochen nach Antragstellung bis zur Bescheidung keinesfalls zu beanstanden sei
(Urteil v. 18.12.2012 – L 7 AS 2012/12-).

In einem kürzlich von mir geführten Eilverfahren entschied auch das Sozialgericht Berlin, dass eine Bearbeitungsfrist von mehr als drei Wochen, wenn keine Veränderung in den Verhältnissen der Leistungsberechtigten gegenüber den Vorgängerzeiträumen bestehen, nicht gerechtfertigt ist. Weiteres Zuwarten auf die Weiterbewilligung von ALG II-Leistungen und mehrmalige Kontaktaufnahme mit dem Leistungsträger vor Anrufung des Gerichts, würden die Anforderungen an eine Schadensminderungspflicht überspannen
(Beschluss v. 20.08.2015 – S 99 AS 7893/15 ER-). Nachlesen können Sie die Entscheidung hier.

Daher rate ich meinen Mandanten nicht auf die Zusendung des Formulars „WBA“ durch das Jobcenter zu warten (dieses kann jederzeit Internet auf der Seite der Arbeitsagentur heruntergeladen werden) und den Antrag 3-4 Wochen vor Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts zu stellen. Sollte am Ende des letzten Bewilligungsabschnitts noch kein neuer Weiterbewilligungsbescheid vorliegen bzw. am Monatsersten kein Geld auf dem Konto eingegangen sein, sollte zumindest einmal telefonisch oder persönlich wegen der ausstehenden Leistungen beim Jobcenter vorgesprochen werden. Erfolgt auf die Mitteilung der ausstehenden Leistungen keine unverzügliche Anweisung der Leistungen, kann dann zur Durchsetzung des Anspruchs gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden.

Bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ALG II oder bei anderen rechtlichen Problemen im Sozialrecht stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung.