Prozesskostenhilfe
Sind außergerichtliche Versuche den Streit beizulegen nicht erfolgreich und scheint ein Prozess aussichtsreich, so entstehen durch das Prozessieren zunächst weitere Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten). Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, zur Finanzierung eines Prozesses, Prozesskostenhilfe zu erlangen.
Unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?
Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der Rechtssuchende finanziell nicht in der Lage ist den Prozess zu finanzieren, dass der Antrag erfolgversprechend erscheint und nicht willkürlich ist. Zur Erläuterung dieser Voraussetzungen schauen Sie bitte bei den Ausführungen im Abschnitt Beratungshilfe nach. Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens ist im Einzelnen sehr kompliziert. Hilfe bietet Ihnen das Programm pkh-fix, welches Sie sich hier kostenlos herunterladen können.
Was bewirkt die Prozesskostenhilfe?
Bezüglich der Wirkung der Prozesskostenhilfe beschränke ich mich auf die Auswirkungen auf den Sozialrechtsprozess. Im Sozialrecht führt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dazu, dass der beigeordnete Anwalt gegen seinen Mandanten keinen Gebührenanspruch geltend machen kann; die Anwaltsgebühren werden durch die Staatskasse getragen. Beachten Sie, dass Sie nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe verpflichtet sind, dem Gericht 5 Jahre lang jede Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommensveränderung von 100 € und mehr pro Monat) unaufgefordert mitzuteilen.
Wo beantrage ich Prozesskostenhilfe und welche Unterlagen benötige ich dafür?
Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist kein Anwalt erforderlich. Der Antrag ist schriftlich beim Prozessgericht (also bei dem Gericht, welches letztlich über das Verfahren urteilt), oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu stellen. Inhaltlich muss der Antrag die Darstellung des Streits (unter Angabe der Beweismittel) und die ausgefüllte Formularerklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse enthalten. Üblicherweise wird der Antrag auf Bewilligung jedoch durch Ihren Anwalt eingeleitet.
Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, was tun?
Wird der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, so gibt es in der Regel die Möglichkeit mittels einer Beschwerde dagegen vorzugehen. Natürlich unterstütze ich Sie auch hierbei gerne.